Recycling als Bestandteil der Abfallbewirtschaftung
In Deutschland und Bayern zählen Bau- und Abbruchabfälle zu den mengenmäßig bedeutenden Abfallströmen. Recycling ist ein wichtiger Bestandteil der Abfallbewirtschaftung. Welche Form der Verwertung im Einzelfall geeignet ist, hängt unter anderem von der Abfallart, der Materialzusammensetzung, der Qualität und den jeweils geltenden Vorschriften ab.
Die Bedeutung der Abfallbewirtschaftung wird durch verschiedene rechtliche Vorgaben berücksichtigt. Auf europäischer und nationaler Ebene gelten Regelungen für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen sowie für die Nutzung natürlicher Ressourcen. Diese Vorgaben enthalten eine Rangfolge der Optionen zur Abfallbewirtschaftung, in der unter anderem folgende Stufen berücksichtigt werden:
Detaillierte Regelung.
1. Vermeidung
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
3. Recycling
4. Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
5. Beseitigung
Europäische Vorgaben, darunter die Verordnung (EU) Nr. 305/2011, enthalten Anforderungen an die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen bei Bauwerken. Sie berücksichtigen außerdem die spätere Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Bauwerken und ihren Bestandteilen. Die konkrete Reichweite richtet sich nach der jeweiligen Vorschrift und ihrem Anwendungsbereich.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz enthält nationale Vorgaben zur Abfallbewirtschaftung. Die konkrete Anwendung hängt von der jeweiligen Abfallart, dem Entsorgungs- oder Verwertungsweg und den weiteren rechtlichen Voraussetzungen ab.
Die Gewerbeabfallverordnung enthält Vorgaben für bestimmte gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle. Für bestimmte Bau- und Abbruchabfälle gelten Anforderungen an die getrennte Erfassung einzelner Abfallfraktionen, darunter:
Glas,
Kunststoff,
Metalle,
Holz,
Dämmmaterial,
Bitumengemische,
Baustoffe auf Gipsbasis,
Beton,
Ziegel,
Fliesen und Keramik
Die jeweils betroffenen Abfallfraktionen sind nach den anwendbaren Vorschriften getrennt zu erfassen und geeigneten Verwertungswegen zuzuführen. Die konkrete Anwendbarkeit, mögliche Ausnahmen und erforderliche Nachweise sind im Einzelfall zu prüfen.
Die Ziegel Recycling Bayern GmbH bietet ihren Kunden ein System zur Unterstützung der getrennten Erfassung und Aufbereitung von Baustoffen.
Die Verantwortlichkeiten richten sich nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften. Für eine weitere Verwertung kann eine auf die Materialart und die jeweiligen Qualitätsanforderungen abgestimmte Aufbereitung erforderlich sein.
Welche Entsorgungs- und Verwertungsnachweise erforderlich sind, hängt von der Abfallart, ihrer Einstufung und dem vorgesehenen Entsorgungs- oder Verwertungsweg ab. Für Abfallerzeuger und Abfallbesitzer gelten die jeweils anwendbaren Pflichten zur ordnungsgemäßen Abfallbewirtschaftung.
Es kann sinnvoll sein, Unternehmen mit nachgewiesener Qualifikation und geeignetem Leistungsumfang zu beauftragen. Die Ziegel Recycling Bayern GmbH unterstützt ihre Kunden bei der Erfassung und Aufbereitung geeigneter mineralischer Baustoffe.
Die Verantwortlichkeit des Auftraggebers richtet sich nach dem konkreten Sachverhalt und den jeweils anwendbaren rechtlichen Vorgaben. Insbesondere können Auswahl-, Prüf- und Mitwirkungspflichten eine Rolle spielen, wenn ein beauftragtes Unternehmen die Entsorgung oder Verwertung nicht ordnungsgemäß durchführt.
Baustoffrecycling bei der Ziegel Recycling Bayern GmbH.
Für die Erfassung und den Transport trockener Schüttgüter setzen wir unter den jeweiligen Projektbedingungen Big Bags ein. Bei geeigneter Ausführung bieten sie ein vergleichsweise geringes Eigengewicht und können bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher gehandhabt werden. Standardisierte Ausführungen können die Abläufe bei der Annahme, Lagerung und Weiterverarbeitung von Ziegelbruch vereinfachen. Der tatsächliche Zeit- und Kostenaufwand hängt unter anderem von Material, Menge, Baustellenlogistik und Ausführung ab.
Mögliche Vorteile sind:
- Möglicherweise geringerer Investitionsbedarf für bestimmte Erfassungslösungen sowie ein einfaches Handling für die Verarbeiter; die Wirtschaftlichkeit ist projektabhängig.
- Bei Einweg-Big-Bags entfällt die Verwaltung eines Pfandsystems.
- Die Verfügbarkeit auf der Baustelle kann durch Bevorratung oder Versand unterstützt werden; Liefermöglichkeiten hängen vom jeweiligen Anbieter und der benötigten Menge ab.
- Bei Einweg-Big-Bags entfällt die Rücklagerung leerer Mehrwegbehälter. Ungefüllte Big Bags benötigen jedoch weiterhin geeignete Lager- oder Stellflächen.
Standardisierte Annahme und Dokumentation
Recyclingprozesse lassen sich durch klar definierte Abläufe organisieren. Bei der Annahme des Ziegelbruchs erfassen wir die Zahl der angelieferten Big Bags und ermitteln Volumen beziehungsweise Masse anhand der tatsächlichen Befüllung und der dokumentierten Gebindedaten.
Die zulässige Füllmenge hängt von der jeweiligen Big-Bag-Ausführung, dem Material und den Herstellerangaben ab. Eine Füllmenge von 0,5 Tonnen je Big Bag gilt nur, wenn sie für die eingesetzte Ausführung und den jeweiligen Verwendungszweck festgelegt ist.
Die Big Bags werden zunächst abgeladen und zwischengelagert. Die Prüfung, beispielsweise auf enthaltene Fremdstoffe, erfolgt spätestens bei der Entleerung zur Weiterverarbeitung. Anhand der Angaben auf den Lieferscheinen und der Eingangskontrolle werden die angelieferten Abfälle überprüft. Dabei werden folgende Daten im Betriebstagebuch erfasst:
- Datum der Anlieferung
- Herkunft des Materials, insbesondere Anschrift der Baustelle
- Volumen beziehungsweise Masse: m³, Tonnen oder Anzahl der Big Bags
- Abfallschlüsselnummer, sofern erforderlich
- Ergebnis der Eingangskontrolle
- Bei festgestellten Fremdstoffen: Erstellung eines Protokolls und Dokumentation des Befunds
Wir führen ein Betriebstagebuch und ordnen die Aufzeichnungen den entsprechenden Belegen zu. Ob und in welchem Umfang damit Register- und Nachweispflichten nach § 49 KrWG sowie den jeweils einschlägigen nachweisrechtlichen Vorschriften erfüllt werden, hängt von der Abfallart, ihrer Einstufung, den Mengen und dem Entsorgungs- oder Verwertungsweg ab und wird im Einzelfall geprüft.
Das Abstellen der Big Bags erfolgt auf dafür ausgewiesenen Lagerflächen. Die Annahme erfolgt nach den vorgesehenen Betriebsabläufen unter Einbindung einer hierfür qualifizierten Person. Zusätzlich wird die Lieferung anhand der Begleitunterlagen und der Eingangskontrolle geprüft. Eine erste Sichtkontrolle der Abfälle erfolgt nach dem Abstellen der Big Bags.
Bei Abweichungen zwischen den Angaben in den Begleitunterlagen und dem tatsächlich angelieferten Material wird die Lieferung nach den betrieblichen und rechtlichen Vorgaben zurückgewiesen oder – sofern zulässig und möglich – einer korrigierten Deklaration zugeführt.
Eine korrigierte Deklaration setzt voraus, dass der Abfall in Augenschein genommen und mit der vom Kunden angegebenen Abfallschlüsselnummer abgeglichen wird. Eine Änderung der Deklaration erfolgt nur, wenn sie rechtlich zulässig ist und innerhalb der genehmigten Annahme- und Abfallschlüssel liegt.
Werden in einem Big Bag Störstoffe oder Fremdmaterialien festgestellt, wird das betroffene Material separiert und einem geeigneten Entsorgungs- oder Verwertungsweg zugeführt.
Aufbereitung von Ziegelbruch
Ein klar strukturierter Prozess erleichtert die Baustoffaufbereitung. Die Aufbereitung von Ziegelbruch umfasst definierte Annahme-, Prüf- und Verarbeitungsschritte. Der erforderliche Aufwand und die Umweltwirkungen hängen unter anderem von Material, Transportweg, Menge und Aufbereitungsverfahren ab.
Geeignete Materialströme können nach Prüfung und Aufbereitung für definierte Anwendungen nutzbar gemacht werden. Die Durchführung erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden abfallrechtlichen und technischen Anforderungen.
Big Bags für die Erfassung trockener Schüttgüter
Big Bags, auch FIBC, Bulk Bag oder Jumbo Bag genannt, können für die Lagerung und den Transport trockener Schüttgüter eingesetzt werden. Je nach Ausführung bieten sie ein geringes Eigengewicht, unterschiedliche Füllmengen und verschiedene Befüll- und Entleeroptionen.
Bei der Auswahl sind insbesondere die Befüll- und Entleerbedingungen, die Materialeigenschaften, die Feuchtigkeitsempfindlichkeit, die Dichte des zu verpackenden Produkts und die erforderliche Tragfähigkeit zu berücksichtigen.
Big Bags sind je nach Ausführung für unterschiedliche Volumen und Nutzlasten verfügbar. Maßgeblich sind die Angaben des Herstellers sowie die für den jeweiligen Einsatz geltenden Sicherheits- und Betriebsanforderungen.
Einige Big-Bag-Ausführungen können nach professioneller Prüfung und geeigneter Aufarbeitung wiederverwendet werden. Ob ein Big Bag wiederverwendbar ist, hängt unter anderem von seiner Konstruktion, seinem Zustand, der bisherigen Nutzung und der Freigabe für den vorgesehenen Einsatz ab.
Die Recyclingfähigkeit hängt von Material, Produktaufbau, Sortenreinheit und den verfügbaren regionalen Verwertungswegen ab. Sie sollte daher nicht pauschal mit einer vollständigen Recyclingfähigkeit gleichgesetzt werden.
Je nach Material, Füllbedingungen, Baustellenlogistik und Sicherheitsanforderungen kann auf zusätzliche Hilfsmittel wie Bodenplatten, Wickelnetze oder Paletten verzichtet werden. Ob dies im Einzelfall möglich und wirtschaftlich ist, muss anhand der jeweiligen Einsatzbedingungen geprüft werden.
Eine Umweltbewertung der eingesetzten Big Bags erfordert die Betrachtung des gesamten relevanten Prozesses, einschließlich Herstellung, Transport, Nutzung, Rücknahme, Aufbereitung und Entsorgung. Eine emissionsfreie oder generell umweltneutrale Lösung wird mit dem Einsatz von Big Bags nicht zugesagt.
Rückführung und Recycling von Big Bags
Big Bags werden weltweit in großen Stückzahlen eingesetzt. Das daraus entstehende Recyclingpotenzial hängt unter anderem von Absatzmenge, Nutzungsdauer, Materialzusammensetzung, Rücklaufquote und den verfügbaren Aufbereitungsverfahren ab.
Ein Rückführungs- und Recyclingkonzept für Big Bags aus Polypropylengewebe kann die sortierte Erfassung und Aufbereitung gebrauchter Big Bags unterstützen. Je nach Ausführung und Zustand können Big Bags mehrfach eingesetzt werden, sofern sie dafür freigegeben und geprüft sind.
Polypropylen kann bei geeigneter Sortierung und Aufbereitung als Recyclingmaterial genutzt werden. Ein vollständig geschlossener Materialkreislauf ist jedoch nur belegbar, wenn Rücknahme, Sortierung, Aufbereitung und tatsächliche Wiederverarbeitung nachgewiesen sind.
Aus gebrauchten oder beschädigten Big Bags können bei entsprechender Materialqualität und geeigneten Verwertungswegen neue Recyclingprodukte entstehen. Ob daraus wieder neue Big Bags hergestellt werden, hängt von der Materialqualität, der Aufbereitung und der konkreten Produktionskette ab.
Mögliche organisatorische Vorteile
- Big Bags können bei geeigneter Logistik zusammen mit einer bestehenden Lieferung bereitgestellt werden.
- Der zusätzliche Transportaufwand kann gering ausfallen; tatsächliches Volumen, Gewicht und Transportbedarf hängen von Lieferweg und Ausführung ab.
- Bei Einweg-Big-Bags entfällt die Rückführung und Lagerung leerer Mehrwegbehälter.
- Für Einweg-Big-Bags fallen keine Reparaturkosten am Behälter an. Dafür entstehen je nach Einsatz weitere Beschaffungs- und Entsorgungskosten.
- Ein definierter Rücknahme- und Verwertungsweg kann für gebrauchte Big Bags eingerichtet werden, sofern geeignete Annahme- und Qualitätskriterien festgelegt sind.
- Zusätzliche Transporte können möglicherweise entfallen, wenn die Big Bags in bestehende Liefer- oder Rückführungslogistik integriert werden.
- Transportbedingte Emissionen können nur dann reduziert werden, wenn tatsächlich zusätzliche Fahrten oder Transportmengen vermieden werden. Eine emissionsfreie Beförderung wird nicht zugesagt.
- Ob ein befestigter Lagerplatz erforderlich ist, hängt von Standort, Untergrund, Witterungsschutz, Arbeitsschutz und den betrieblichen Anforderungen ab.
- Standardisierte Abläufe können das Handling bei Annahme, Lagerung und Weiterverarbeitung vereinfachen.
- Bei einer Einmalnutzung entfällt die erneute Verwendung eines bereits eingesetzten Behälters. Risiken beim Heben können dadurch jedoch nicht generell ausgeschlossen werden und müssen durch geeignete Ausführung, Tragfähigkeit, Prüfung und Arbeitsschutzmaßnahmen minimiert werden.
- Das Sicherheitsniveau bei Verladung und Weiterverarbeitung hängt von der Big-Bag-Ausführung, dem Zustand, der Befüllung, der Tragfähigkeit und der Einhaltung der vorgesehenen Betriebsanweisungen ab.
So kann ein strukturierter Rückführungs- und Verwertungsprozess für geeignete Big Bags entstehen.
Recyclingbaustoffe und welche ökologische und wirtschaftliche Vorteile sie bieten können
Der Einsatz geeigneter und qualitätsgeprüfter Recyclingbaustoffe kann Bauherren dabei unterstützen, Primärbaustoffe zu ersetzen und vorhandene mineralische Materialien weiter zu nutzen. Welche ökologischen und wirtschaftlichen Vorteile tatsächlich entstehen, hängt unter anderem von der Materialqualität, dem Aufbereitungsverfahren, den Transportwegen, dem konkreten Einsatzbereich und den jeweiligen rechtlichen Anforderungen ab.
Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
Geeignete Bauabfälle können aufbereitet und – sofern die technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt sind – für definierte Anwendungen als Recyclingbaustoffe eingesetzt werden. Dadurch können mineralische Materialien im Wirtschaftskreislauf gehalten und Primärrohstoffe teilweise ersetzt werden.
Bei der Aufbereitung können bestimmte Fremd- oder Schadstoffe abgetrennt werden. Die abgetrennten Stoffe müssen entsprechend ihrer Eigenschaften geprüft und einem geeigneten Entsorgungs- oder Verwertungsweg zugeführt werden.
Nutzung von Sekundärrohstoffen
Recyclingbaustoffe können Primärbaustoffe wie Sand, Kies und andere Gesteinsmaterialien in bestimmten Anwendungen ergänzen oder ersetzen. Dadurch kann sich der Bedarf an Primärrohstoffen verringern. Unter geeigneten Bedingungen kann dies auch die mit der Gewinnung und Bereitstellung dieser Rohstoffe verbundene Flächeninanspruchnahme reduzieren.
Der Umfang möglicher Umweltvorteile hängt vom jeweiligen Material, der Aufbereitung, der Qualitätssicherung und dem Vergleich mit dem eingesetzten Primärbaustoff ab. Recyclingbaustoffe können damit einen Beitrag zu einer ressourcenschonenden Bauweise leisten.
Energie- und transportbedingte Emissionen
Der Energiebedarf und die mit der Herstellung verbundenen Emissionen können bei Recyclingbaustoffen geringer ausfallen als bei vergleichbaren Primärbaustoffen. Ob dies tatsächlich zutrifft, hängt unter anderem vom Aufbereitungsverfahren, dem Energieeinsatz, der Materialqualität und der jeweiligen Vergleichsbasis ab.
Eine ortsnahe Aufbereitung und kurze Lieferwege können zusätzliche Transporte vermeiden oder verkürzen. Dadurch können sich transportbedingte Emissionen und Verkehrsbelastungen verringern, sofern gegenüber einem definierten Vergleichsfall tatsächlich Transportwege oder Fahrten eingespart werden.
Verringerung des Bedarfs an Verfüll- und Deponiekapazitäten
Wenn geeignete Bauabfälle aufbereitet und als Recyclingbaustoffe eingesetzt werden, müssen diese Mengen nicht in demselben Umfang verfüllt oder deponiert werden. Dadurch kann der Bedarf an entsprechenden Kapazitäten sinken.
Eine Entlastung hängt von der tatsächlich aufbereiteten und eingesetzten Materialmenge sowie vom jeweiligen regionalen Entsorgungs- und Verwertungssystem ab. Nicht verwertbare oder qualitativ ungeeignete Bestandteile müssen weiterhin einem geeigneten Entsorgungsweg zugeführt werden.
Mögliche wirtschaftliche Vorteile
Recyclingbaustoffe können bei vergleichbarer technischer Eignung wirtschaftliche Vorteile bieten. Ob sie günstiger sind als natürliche Baustoffe, hängt unter anderem von Materialqualität, Verfügbarkeit, Aufbereitungskosten, Transportentfernungen, Einbauanforderungen und regionalen Marktbedingungen ab.
Auch die Kosten für die Annahme und Entsorgung geeigneter Bauabfälle können bei einer Recyclinganlage niedriger sein als bei einer Deponierung. Dies ist im Einzelfall anhand der Abfallart, der erforderlichen Aufbereitung, der Gebühren und der Transportwege zu prüfen.
Recyclingwege für Ziegelmaterialien.
Ziegel können nach Prüfung und geeigneter Aufbereitung für verschiedene Anwendungen eingesetzt werden. Welche Nutzung möglich ist, hängt unter anderem von der Materialzusammensetzung, der Qualität, dem Aufbereitungsverfahren sowie den jeweiligen technischen und rechtlichen Anforderungen ab.
Mögliche Anwendungen sind:
- als Rohstoffersatz oder Beimengung in der Ziegelherstellung, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind
- als Deckschicht ohne Bindemittel in Form technischer Gesteinskörnung
- als Gesteinskörnung für R-Beton, sofern die dafür geltenden Anforderungen erfüllt sind
- als Bestandteil von Substraten im Vegetationsbau
- als Ausgangsmaterial für die Herstellung neuer dämmstoffgefüllter Mauerziegel, sofern eine geeignete Aufbereitung und Verarbeitung möglich ist
Rohstoffersatz
Ziegelbruch kann bei der Ziegelherstellung als Rohstoffersatz oder Beimengung eingesetzt werden. Der zulässige Anteil hängt unter anderem von der Zusammensetzung des Ziegelbruchs, der Rezeptur, dem Herstellungsverfahren und den Qualitätsanforderungen an das Endprodukt ab. Ein konkreter Einsatzanteil ist anhand der jeweiligen technischen Daten und Prüfungen festzulegen.
Auch geeigneter Baustellenaushub kann unter bestimmten Voraussetzungen als Rohstoff für die Herstellung von Bauprodukten eingesetzt werden. Dadurch kann sich der Bedarf an Primärrohstoffen und an Entsorgungskapazitäten für geeignete Aushubmaterialien verringern. Voraussetzung ist, dass das Material regional oder mit vertretbarem Transportaufwand verfügbar ist, in ausreichenden Mengen und gleichbleibender Qualität vorliegt und die erforderliche keramisch-technische Eignung für die jeweilige Produktion besitzt.
Deck- und Oberbauschichten
Sortenreiner Ziegelsplitt und Ziegelsand können als Deckschichten ohne Bindemittel und für weitere Anwendungen im Oberbau eingesetzt werden, sofern die jeweiligen Umwelt- und Qualitätsanforderungen erfüllt sind.
Dabei sind unter anderem die Korngröße, die Korngrößenverteilung, der Schleifverschleiß und die Frostbeständigkeit zu prüfen. Zusätzlich gelten die Anforderungen des jeweiligen Einbau- und Verwendungsbereichs.
Aufbereitete Altziegel können außerdem Bestandteil gebundener oder ungebundener Oberbauschichten im Straßenbau sein. Die Eignung ist im Einzelfall anhand der Materialqualität, der technischen Anforderungen und des vorgesehenen Einsatzbereichs zu beurteilen.
Substrate im Vegetationsbau
Sortenrein zu Ziegelsand, Ziegelsplitt oder Ziegelbruch aufbereitete Ziegelmaterialien können für bestimmte Kultursubstrate eingesetzt werden, sofern die jeweils geltenden Anforderungen an Zusammensetzung, Qualität und Verwendung erfüllt sind.
Die rechtliche Zulässigkeit ist anhand der aktuellen Vorschriften zu prüfen. Für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau können Substrate mit unterschiedlichen Zusammensetzungen hergestellt oder angeboten werden. Welche Zusammensetzung geeignet ist, hängt vom jeweiligen Einsatzbereich und den Anforderungen an das Substrat ab.
Dämmstoffgefüllte Mauerziegel
Bei dämmstoffgefüllten Mauerziegeln sind bereits bei der Produktplanung die Anforderungen an Schallschutz, Tragfähigkeit, Wärmeschutz und die spätere Aufbereitung zu berücksichtigen. Ob ein Produkt die Anforderungen im konkreten Bauvorhaben erfüllt, ist anhand der technischen Nachweise und der jeweiligen Einbausituation zu prüfen.
Für die Zeit nach der Nutzungsdauer kann ein Verwertungskonzept vorgesehen werden. Welche Verwertung tatsächlich möglich ist, hängt unter anderem von der Materialzusammensetzung, dem Zustand des Mauerwerks, der Zugänglichkeit, der Trennbarkeit von Dämmstoff und Keramik sowie den zu diesem Zeitpunkt geltenden technischen und rechtlichen Anforderungen ab.
Damit die Trennung von Dämmstoff und Keramik möglichst gezielt erfolgen kann, können geeignete Dämmstoffbestandteile aus künstlichen Mineralfasern (KMF) oder thermisch verfestigtes Dämmgranulat nach einem groben mechanischen Aufschluss durch Windsichtung getrennt werden. Ob dieses Verfahren im jeweiligen Fall geeignet ist, hängt von der konkreten Materialzusammensetzung und der technischen Auslegung der Aufbereitungsanlage ab. Die Qualität, Ausbeute und weitere Verwendbarkeit der getrennten Fraktionen sind durch geeignete Prüfungen zu bewerten.